Geprüfte Qualität Bayern
Das staatliche Qualitäts- und Herkunftssicherungsprogramm „Geprüfte Qualität – Bayern“ beruht auf einem dreistufigen Kontrollsystem für pflanzliche und tierische Produkte, das auf jeder Ebene der Produktions- und Handelskette kontrolliert wird.
Die Grundlage des Systems bildet zunächst die Eigenkontrolle der teilnehmenden Betriebe mit Aufzeichnung der Betriebsabläufe. Unabhängige Zertifizierungsstellen, wie LACON , TÜV Süd und ABCERT, überprüfen dieses Eigenkontrollsystem bzw. die Einhaltung der jeweiligen Qualitäts- und Prüfbestimmungen. Als dritte Stufe erfolgt die staatliche Kontrolle der Zertifizierungs- und Prüfeinrichtung, sowie die Systemaufsicht durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).
Die Einhaltung der Programmvorgaben (Qualitäts- und Herkunftskriterien) wird dabei stufenübergreifend von der Erzeugung, über die Verarbeitung bis zum Handel bzw. Endverkauf durch Futtermittel- und Lebensmitteluntersuchungen, Mengenplausiblisierungen und Isotopenanalysen kontrolliert.
Das LKP ist Lizenznehmer am Programm „Geprüfte Qualität – Bayern“ für folgende Produkte:
- Bier
- Brot und Kleingebäck
- Brotgetreide
- Feinsauere Delikatessen und Gemüsekonserven
- Gemüse einschließlich Salate
- Kern- und Steinobst
- Mehl und Mahlerzeugnisse
- Nudeln aus Hartweizengrieß
- Obstbrände und andere Spirituosen
- Raps-Speiseöl
- Saatgut
- Speise- und Speisefrühkartoffeln
- Veredelungskartoffeln
- Wein und Sekt
- Eier
- Fische
- Gehegewild und Fleich von Gehewild
- Honig
- Kälber und Kalbfleisch
- Lämmer und Lammfleisch
- Masthähnchen/-fleisch, sowie Puten/-fleisch
- Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
- Rinder und Rindfleisch
- Schwein-und Schweinefleisch
Weitere Informationen finden Sie auch unter: http://www.gq-bayern.de/service/landwirte-erzeuger
Download Dokumente: LKP Sanktionskatalog ( pdf )
Bei Fragen zum Programm „Geprüfte Qualität – Bayern“ wenden Sie sich bitte an: Veronika Banzer.