Geprüfte Qualität Bayern

Das staatliche Qualitäts- und Herkunftssicherungsprogramm „Geprüfte Qualität – Bayern“ beruht auf einem dreistufigen Kontrollsystem für pflanzliche und tierische Produkte, das auf jeder Ebene der Produktions- und Handelskette kontrolliert wird.

Die Grundlage des Systems bildet zunächst die Eigenkontrolle der teilnehmenden Betriebe mit Aufzeichnung der Betriebsabläufe. Unabhängige Zertifizierungsstellen, wie LACON , TÜV Süd und ABCERT, überprüfen dieses Eigenkontrollsystem bzw. die Einhaltung der jeweiligen Qualitäts- und Prüfbestimmungen. Als dritte Stufe erfolgt die staatliche Kontrolle der Zertifizierungs- und Prüfeinrichtung, sowie die Systemaufsicht durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).

Die Einhaltung der Programmvorgaben (Qualitäts- und Herkunftskriterien) wird dabei stufenübergreifend von der Erzeugung, über die Verarbeitung bis zum Handel bzw. Endverkauf durch Futtermittel- und Lebensmitteluntersuchungen, Mengenplausiblisierungen und Isotopenanalysen kontrolliert.

Das LKP ist Lizenznehmer am Programm „Geprüfte Qualität – Bayern“ für folgende Produkte:

  • Bier
  • Brot und Kleingebäck
  • Brotgetreide
  • Feinsauere Delikatessen und Gemüsekonserven
  • Gemüse einschließlich Salate
  • Kern- und Steinobst
  • Mehl und Mahlerzeugnisse
  • Nudeln aus Hartweizengrieß
  • Obstbrände und andere Spirituosen
  • Raps-Speiseöl
  • Saatgut
  • Speise- und Speisefrühkartoffeln
  • Veredelungskartoffeln
  • Wein und Sekt
  • Eier
  • Fische
  • Gehegewild und Fleich von Gehewild
  • Honig
  • Kälber und Kalbfleisch
  • Lämmer und Lammfleisch
  • Masthähnchen/-fleisch, sowie Puten/-fleisch
  • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
  • Rinder und Rindfleisch
  • Schwein-und Schweinefleisch

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter: http://www.gq-bayern.de/service/landwirte-erzeuger


Download Dokumente: LKP Sanktionskatalog ( pdf )

 
Bei Fragen zum Programm „Geprüfte Qualität – Bayern“ wenden Sie sich bitte an: Veronika Banzer.

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