Seit 1. Mai 2020 ist die Änderung der Düngeverordnung (DüV) in Kraft getreten.
Damit ergeben sich in Bezug auf die Dokumentation Änderungen für die landwirtschaftlichen Betriebe:
Dokumentation jeglicher durchgeführter Düngungsmaßnahmen mit N- und/oder P2O5-haltigen Düngemitteln spätestens innerhalb von 2 Tagen
- Eindeutige Bezeichnung sowie Größe des Schlages oder der Bewirtschaftungseinheit
- Art und Menge der aufgebrachten Düngemittel
- Aufgebrachte Menge an Gesamt-N und P2O5, bei organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln zusätzlich auch die Menge an verfügbarem N
- Bei Weidehaltung Zahl der Weidetage sowie Art und Zahl der auf der Weide gehaltenen Tiere (nach Abschluss der Weidehaltung)
Als Hilfestellung zur Dokumentation wurden von den landwirtschaftlichen Selbsthilfeorganisationen Formblätter entwickelt. Nachfolgend die drei Formblätter zum Download:
- Schlagkartei - Aufzeichnung der Düngung
- Schlagkarteiblatt Formular
- Tagebuch - Aufzeichnung der Düngung
⇒ Weitere Informationen zu den Änderungen der neuen Düngeverordnung finden Sie in unserer Rubrik → Beratung - Düngeverordnung