Berechnungen im Bodenportal
Seit Dezember 2020 können wir im Bodenportal www.boden-bayern.de leider keine Berechnungsprogramme mehr anbieten. Die laufenden Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen machen einen weiteren Betrieb für uns leider unmöglich.
Alte Düngebedarfsermittlungen können Sie unter Angabe Ihrer Betriebsnummer bei bodensupport@lkpbayern.de anfordern. Im Portal haben Sie außerdem weiterhin Zugriff auf Ihre bisherigen Nährstoffbilanzen und 170 kgN-Berechnungen.
Sie können Ihre Berechnungsanfrage an den zuständigen Ringwart in Ihrem Gebiet oder an Ihren lokalen Erzeugerring senden.
Ihren zuständigen Ringwart und die Kontaktdaten finden Sie hier:
http://www.lkpbayern.de/leistungen/bodenuntersuchung/
Die LKP-Zentrale führt ab 2022 keine Berechnungen mehr durch.
Bitte beachten Sie: Die Nährstoffbilanz wurde mit den neuen Beschlüssen der Düngeverordnung gestrichen.
Aktuelles zur Stoffstrombilanz 2021
Um zu prüfen, ob die Nährstoffe fehler- und verlustfrei fließen, schreibt die Stoffstrombilanzverordnung für bestimmte Betriebe die Bilanzierung der Nährstoffströme vor.
Die Stoffstrombilanz, auch Hof-Tor-Bilanz genannt, ist die Gegenüberstellung von Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr im landwirtschaftlichen Gesamtbetrieb. Im Vergleich zur Feld-Stall-Bilanz werden zusätzlich noch alle Nährstoffströme in und aus dem Stall erfasst. Dazu zählen der Zukauf von Futtermittel und Tieren und die Abgabe von Tieren, Milch, Eier und Wolle. Bei der Stoffstrombilanz dürfen weder Stall- und Lagerungsverluste noch Aufbringungsverluste abgezogen werden. Der Stickstoffsaldo der Stoffstrombilanz darf entweder 175 kg N/ha oder den betriebsspezifisch berechneten Grenzwert (plus 10 %) nicht überschritten.
Ab 2023 muss die Stoffstrombilanz darüber hinaus gerechnet werden von Betrieben mit:
- mehr als 20 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche oder
- mehr als 50 Großvieheinheiten (GV) je Betrieb.
Im Moment muss die Stoffstrombilanz zwar von bestimmten Betrieben erstellt werden, das Ergebnis der Stoffstrombilanz hat aber noch keine rechtlichen Konsequenzen.
Allerdings wird dringend empfohlen, sich mit dem Bilanzergebnis auseinanderzusetzen und Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen bzw. umzusetzen. Auch für Betriebe, die erst 2023 stoffstrompflichtig werden, ist schon jetzt eine Berechnung und Prüfung der Stoffstrombilanz ratsam.
Nur so kann frühzeitig auf die Anforderungen der Stoffstrombilanz reagiert werden und in Problemfällen rechtzeitig Lösungsansätze gefunden werden.
Quelle: LfL Freising → https://lfl.bayern.de/iab/duengung/031271/index.php