Der Freistaat Bayern beauftragt seit 1974 das LKP mit der Durchführung hoheitlicher Aufgaben.

Unter der fachlichen Aufsicht der LfL als zuständiger Behörde auf Länderebene, führt das LKP die hoheitlichen Aufgaben im Saat- und Pflanzgutbereich durch.

Dazu gehören:

  • die Ziehung von Bodenproben zur Untersuchung auf Kartoffelnematodenbefall
  • die Durchführung der Feldbesichtigung und -anerkennung bei zertifiziertem Saat- und Pflanzgut
  • die Probenahme von Pflanzkartoffeln zur Untersuchung auf Bakterielle Ringfäule und Schleimkrankheit, sowie Virusbefall
  • die Prüfung der äußeren Beschaffenheit, Kennzeichnung und Verschließung von Pflanzgut
  • die Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung bei Saatgut

Seit 01.07.2019 ist zur Kennzeichnung von Saat- und Pflanzgut nur noch die Verwendung von Etiketten mit einer amtlich zugeteilten Seriennummer zulässig. Die Vergabe der Kennbuchstaben und des laufenden Nummernkreises, sowie die Kontrolle der Verwendung von Kennzeichnungs- und Verschlussmaterial obliegen dem LKP.

Hochwertiges Saat- und Pflanzgut ist eine wichtige Voraussetzung für ein hohes Ertragsniveau und eine gute Produktqualität. Durch die amtliche Saatenanerkennung wird gewährleistet, dass nur Ware in den Verkehr gebracht wird, die die Mindestanforderungen bzgl. Reinheit, Gesundheitszustand, Keimfähigkeit, Fremdbesatz erfüllt. Das im folgenden dargestellte Anerkennungsverfahren sichert eine durchgängige Betreuung des Vermehrungsmaterials und dementsprechend die Qualität des Saat- bzw. Pflanzgutes über alle Stufen, also vom Anbau hin zur Aufbereitung bis hin zur Inverkehrbringung.

 

 

Schematisch vereinfachter Ablauf der Anerkennungsverfahrens bei Saatgut

Anmeldung geeigneter Flächen bei der Anerkennungsstelle an der LfL

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Feldbesichtigung des Aufwuchses von zur Anerkennung angemeldetem Saatgut (seit 2011)  durch geschultes Personal des LKP
und Dokumentation der Besichtigungsergebnisse auf Feldkarten plus zeitnahe EDV-Erfassung über das webbasierte Onlineportal „SaproKapro“

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Gewinnung einer repräsentativen Probe aus dem aufbereiteten Erntegut (nach §11 SaatgutV) durch Mitarbeiter des LKP für die anschließende Beschaffenheitsprüfung an den Saatgutlaboren der LfL

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Anerkennung der Saatgutpartie (Anerkennungsbescheid) durch die Saatenanerkennung oder Ablehnung (Aberkennungsbescheid)

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Kennzeichnung und Verschließung des  anerkannten Saatgutes nach den Vorschriften der Saatgutverordnung und dessen lückenlose Dokumentation. Nur anerkanntes Saatgut darf in den Verkehr gebracht werden

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Weiterführender Link zu Anmeldung, Feldbesichtigung und Anerkennungsergebnisse bei Saatgut:

https://www.lfl.bayern.de/ipz/saatgut/index.php


Schematisch vereinfachter Ablauf des Anerkennungsverfahrens bei Pflanzgut

Beprobung der Vermehrungsflächen durch LKP-Personal zur Untersuchung auf Kartoffelzystennematodenbefall nach Anweisung des Instituts für Pflanzenschutz der LfL im Vorjahr des Anbaus

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Anmeldung geeigneter Flächen bei der Anerkennungsstelle an der LfL

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Feldbesichtigung des Aufwuchses von zur Anerkennung angemeldetem Pflanzgut (seit 2011) durch geschultes Personal des LKP und Dokumentation der Besichtigungsergebnisse auf Feldkarten plus zeitnahe EDV-Erfassung über das webbasierte Onlineportal „SaproKapro“

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Probenahme von Kartoffelknollen der feldanerkannten Flächen durch das Personal des LKP zur Virustestung und  Untersuchung auf die Quarantänekrankheiten Bakterielle Ringfäule und Schleimkrankheit

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Prüfung der Kartoffelknollen auf äußere Mängel und Knollenkrankheiten nach §18 PflKartV durch geschulte Prüfer des LKP
und Überwachung der Kennzeichnung und Verschließung der als Pflanzkartoffeln geeigneten Ware

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Weiterführender Link zu Anmeldung, Feldbesichtigung und Anerkennungsergebnissen bei Pflanzkartoffeln:
http://www.lfl.bayern.de/ipz/saatgut/027704/index.php


Die Erzeugung von Saatgut im Jahreslauf

Die Saatguterzeugung hat seinen Ausgangspunkt im Zuchtgarten der Pflanzenzüchter, die neue Sorten, Erhaltungssorten und das sog. Vorstufensaatgut bereitstellen. Dieses Vorstufensaatgut wird entweder vom Züchter oder von ausgewählten Vermehrern zu Basis-Saatgut weitervermehrt. Aus dieser Kategorie kann dann das Z-Pflanzgut erwachsen.

Der Vermehrer wählt bereits im Herbst des Vorjahres bzw. im Frühjahr des Erntejahres geeignete Flächen aus und meldet die Schläge bei der LfL an. Die Aussaat erfolgt bei Wintergetreide im Herbst, bei Sommerungen im Frühjahr.


Für die Feldbesichtigung von Getreide im Zeitraum April bis Juni gelten festgelegte Kriterien, nach denen der Feldbestand beurteilt wird (https://www.ag-akst.de/anerkennung-von-saat-und-pflanzgut-in-deutschland.html). Die Ergebnisse der Bewertung der Feldbestände notieren die Feldbegeher vor Ort auf ihren Feldkarten und anschließend tagesaktuell in ein Online Portal.


Sobald das Getreide erntereif ist, wird das Saatgut gedroschen und anschließend aufbereitet. Dabei dient der Windsichter zur Vorreinigung: Staub, Grannen, gebrochene Körner und Samen von Unkräutern werden abgeschieden. Durch die Siebreinigung mit Ober- und Untersieb sowie der Trieur werden unterschiedliche Korngrößen und Formen voneinander getrennt. Moderne Farbausleser übernehmen das Aussortieren der mit Fusarien oder mit Mutterkorn befallenen Körner.


Nach der ersten Aufbereitung und vor dem Beizen
werden mehrere Stichproben entnommen, die eine repräsentative Mischprobe bilden. Von dieser wird mittels Probenteiler die repräsentative Probe gewonnen. Diese wird mit eindeutiger Identifikation zum Saatgutlabor der LfL eingeschickt, damit das Tausendkorngewicht, die Keimfähigkeit, die technische Reinheit und der Besatz ermittelt werden können.


Das Ergebnis ist maßgeblich ob es zu einer Anerkennung, die zum Anerkennungsbescheid durch die Saatenanerkennung führt, oder zur Ablehnung mit entsprechendem Aberkennungsbescheid kommt. Sollte die Erstprobe abgelehnt werden, kann eine Zweitprobe gezogen werden und nochmals zur Untersuchung vorgestellt werden.


Kennzeichnung und Verschließung nach der Saatgut-Verordnung

Bei Vorliegen des Anerkennungsbescheids wird das Saatgut je nach Bedarf gebeizt, in Big Bags oder in Säcke verpackt, ordnungsgemäß gekennzeichnet und in Verkehr gebracht.


Die Kennzeichnung des Saatgetreides erfolgt durch Amtliche Etiketten. Diese können direkt beim LKP bestellt werden. Jedes Etikett weist eine Seriennummer auf, die zur eindeutigen Identifikation der Ware beiträgt. → Link zum Formular Bestellung von Amtlichen Haftetiketten Saatgut


Hier sind aktuelle  Muster von Amtlichen Saatgutetiketten in den Kategorien Vorstufe, Basis und Zertifiziertes Saatgut der ersten Generation dargestellt:


Soll das Saatgut in ein Nicht-EU-Land verbracht werden, muss die Ware nach dem OECD-Verfahren gekennzeichnet und verschlossen werden.


Alle Vorgänge im Rahmen der amtlichen Anerkennung müssen laufend dokumentiert werden und damit rückverfolgbar sein. Dies ist absolut notwendig, damit der Vermehrer jederzeit die ordnungsgemäße Kennzeichnung und Verschließung des Saatgetreides gegenüber den amtlichen Stellen belegen kann.

Alle Vorgaben zu Probenahmen, Kennzeichnung mit amtlichen Etiketten und Verschließung mit amtlichem Verschlussmaterial werden in der Saatgut-Verordnung beschrieben, siehe dazu:

https://www.ag-akst.de/anerkennung-von-saat-und-pflanzgut-in-deutschland.html?file=files/PDF/PN_RL_Saatgut_05_2021.pdf.


Die Erzeugung von Pflanzgut im Jahreslauf

Der Prozess der Pflanzgutanerkennung beginnt mit der Ziehung von Bodenproben für die Untersuchung auf Kartoffelnematodenbefall. Unser geschultes Personal zieht im Vorjahr für den Anbau im Folgejahr nach einem von der LfL festgelegten Standard. Diese Bodenproben werden dann im Labor der LfL analysiert. Die Nematodenfreiheit ist Voraussetzung für den Anbau, fehlt eine aktuelle Nematodenuntersuchung, muss der Bestand abgelehnt werden und wird infolgedessen nicht feldbesichtigt.

Nach dem Legen der pflanzgutfähigen Kartoffeln auf den ausgewählten Flächen im Frühjahr, erfolgt dann von Ende Mai bis Juli zweimal die Feldbesichtigung der Bestände. Dabei werden u.a. hohe Maßstäbe an den Bestand angelegt, die die LKP-Feldbesichtiger zunächst in der Feldkarte erfassen und dann zeitnah in ein Onlineportal übertragen.


Anschließend erfolgt von Mitte August bis Oktober die Probenziehung von Knollen entweder im Feld oder im Lager durch unsere Probenehmer. Die Proben werden an den Laboren der LfL bzw. an einem externen Labor auf verschiedene Viruskrankheiten und auf die bakterielle Ringfäule und Schleimkrankheit untersucht.

Das Ergebnis dieser Untersuchungen entscheidet, ob es zu einem Ablehnungsbescheid kommt oder die Pflanzkartoffeln zur Plombierung kommen. Hierbei muss das zu beurteilende Pflanzgut gesetzlichen Bestimmungen genügen, die in der Pflanzkartoffel-Verordnung festgeschrieben sind. Die Ware, die ab dem zeitigen Frühjahr bis Mai plombiert wird, wird in der Regel für den heimischen Markt geordert. Dabei zieht der Probenehmer eine repräsentative Probe, deren Beurteilung dann im Pflanzkartoffel-Befund erfasst wird. Sind wiederum diese Kriterien auch erfüllt, erfolgt die Kennzeichnung und Verschließung des Pflanzgutes.


Link zur Aktuellen Probenehmerrichtlinie:

https://www.ag-akst.de/anerkennung-von-saat-und-pflanzgut-in-deutschland.html?file=files/PDF/PRK_Bundesfassung_Stand%20August%202021.pdf


 

 

 

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