• Neuestes Wissen für die Landwirtschaft

    Neuestes Wissen für die Landwirtschaft

    Aktive Arbeit in Forschungsprojekten

    mehr dazu ...

  • Sie haben Fragen zu Ihrem Betrieb?

    Sie haben Fragen zu Ihrem Betrieb?

    Die Erzeugerring-Berater haben
    die passenden Antworten für Sie!

    mehr dazu ...

  • Das LKP im Soja-Netzwerk

    Das LKP im Soja-Netzwerk

    Ausweitung und Verbesserung des Anbaus
    und der Verwertung von Sojabohnen
    in Deutschland
    mehr dazu ...

  • Sie wollen besseres Futter?

    Sie wollen besseres Futter?

    Dann wenden Sie sich an uns!

    mehr dazu ...

  • Nachhaltigkeit im Hopfenbau

    Nachhaltigkeit im Hopfenbau


    mehr dazu...

  • Sie haben Fragen zum Pflanzenschutz?

    Sie haben Fragen zum Pflanzenschutz?

    Die Erzeugerring-Berater haben
    die passenden Antworten für Sie!
    mehr dazu ...

  • Für jeden Betrieb die gewünschte<br>Informationstiefe!

    Für jeden Betrieb die gewünschte
    Informationstiefe!

    Beratung im Weinbau

    mehr dazu ...

  • Sie haben Fragen zu erneuerbaren<br>Energien?

    Sie haben Fragen zu erneuerbaren
    Energien?

    Die Erzeugerring-Berater haben
    die passenden Antworten für Sie!
    mehr dazu ...

  • Qualitätssicherung und<br>Qualitätsbeurteilung

    Qualitätssicherung und
    Qualitätsbeurteilung

    GLOBAL GAP, GRASP, Geprüfte Qualität Bayern

    mehr dazu ...

  • Sie haben Fragen zur<br>Produktionstechnik im Pflanzenbau?

    Sie haben Fragen zur
    Produktionstechnik im Pflanzenbau?

    Die Erzeugerring-Berater haben
    die passenden Antworten für Sie!
    mehr dazu ...

  • Fortbildung Sachkundenachweis<br>im Pflanzenschutz

    Fortbildung Sachkundenachweis
    im Pflanzenschutz

    Sie benötigen den Sachkundenachweis?

    Wir unterstützen Sie!

    mehr dazu ...

  • Erzeugerringberatung -<br>unsere Leistung - Ihr Vorteil!

    Erzeugerringberatung -
    unsere Leistung - Ihr Vorteil!

    mehr dazu ...

  • Alles rund um Gehölze

    Alles rund um Gehölze

    Forstpflanzen, Bäume, Sträucher, Rosen
    Obstgehölze, Koniferen, Bodendecker
    Schlingpflanzen & authochthone Gehölze
    mehr dazu ...

Berechnungen im Bodenportal

Seit Dezember 2020 können wir im Bodenportal www.boden-bayern.de leider keine Berechnungsprogramme mehr anbieten. Die laufenden Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen machen einen weiteren Betrieb für uns leider unmöglich.

Alte Düngebedarfsermittlungen können Sie unter Angabe Ihrer Betriebsnummer bei bodensupport@lkpbayern.de anfordern. Im Portal haben Sie außerdem weiterhin Zugriff auf Ihre bisherigen Nährstoffbilanzen und 170 kgN-Berechnungen.

Sie können Ihre Berechnungsanfrage an den zuständigen Ringwart in Ihrem Gebiet  oder an Ihren lokalen Erzeugerring senden.

Ihren zuständigen Ringwart und die Kontaktdaten finden Sie hier:
http://www.lkpbayern.de/leistungen/bodenuntersuchung/

Die LKP-Zentrale führt ab 2022 keine Berechnungen mehr durch.

Bitte beachten Sie: Die Nährstoffbilanz wurde mit den neuen Beschlüssen der Düngeverordnung gestrichen.

 

 

Aktuelles zur Stoffstrombilanz 2021

Um zu prüfen, ob die Nährstoffe fehler- und verlustfrei fließen, schreibt die Stoffstrombilanzverordnung für bestimmte Betriebe die Bilanzierung der Nährstoffströme vor.


Die Stoffstrombilanz, auch Hof-Tor-Bilanz genannt, ist die Gegenüberstellung von Nährstoffzufuhr und Nährstoffabfuhr im landwirtschaftlichen Gesamtbetrieb. Im Vergleich zur Feld-Stall-Bilanz werden zusätzlich noch alle Nährstoffströme in und aus dem Stall erfasst. Dazu zählen der Zukauf von Futtermittel und Tieren und die Abgabe von Tieren, Milch, Eier und Wolle. Bei der Stoffstrombilanz dürfen weder Stall- und Lagerungsverluste noch Aufbringungsverluste abgezogen werden. Der Stickstoffsaldo der Stoffstrombilanz darf entweder 175 kg N/ha oder den betriebsspezifisch berechneten Grenzwert (plus 10 %) nicht überschritten.

Ab 2023 muss die Stoffstrombilanz darüber hinaus gerechnet werden von Betrieben mit:

  • mehr als 20 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche oder

  • mehr als 50 Großvieheinheiten (GV) je Betrieb.

Im Moment muss die Stoffstrombilanz zwar von bestimmten Betrieben erstellt werden, das Ergebnis der Stoffstrombilanz hat aber noch keine rechtlichen Konsequenzen.

Allerdings wird dringend empfohlen, sich mit dem Bilanzergebnis auseinanderzusetzen und Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen bzw. umzusetzen. Auch für Betriebe, die erst 2023 stoffstrompflichtig werden, ist schon jetzt eine Berechnung und Prüfung der Stoffstrombilanz ratsam.
Nur so kann frühzeitig auf die Anforderungen der Stoffstrombilanz reagiert werden und in Problemfällen rechtzeitig Lösungsansätze gefunden werden.

 

Quelle: LfL Freising → https://lfl.bayern.de/iab/duengung/031271/index.php

 



 

 

 

 



Cookie Einstellungen