Schematisch vereinfachter Ablauf der Anerkennungsverfahrens bei Pflanzgut

Beprobung

02, December

der Vermehrungsflächen durch LKP-Personal zur Untersuchung auf Kartoffelzystennematodenbefall nach Anweisung des Instituts für Pflanzenschutz der LfL im Vorjahr des Anbaus

Anmeldung

02, December

geeigneter Flächen bei der Anerkennungsstelle an der LfL

Feldbesichtigung

02, December

des Aufwuchses von zur Anerkennung angemeldetem Pflanzgut (seit 2011) durch geschultes Personal des LKP und Dokumentation der Besichtigungsergebnisse auf Feldkarten plus zeitnahe EDV-Erfassung über das webbasierte Onlineportal „SaproKapro“

Probenahme

02, December

von Kartoffelknollen der feldanerkannten Flächen durch das Personal des LKP zur Virustestung und  Untersuchung auf die Quarantänekrankheiten Bakterielle Ringfäule und Schleimkrankheit

Prüfung

02, December

der Kartoffelknollen auf äußere Mängel und Knollenkrankheiten nach §18 PflKartV durch geschulte Prüfer des LKP
und Überwachung der Kennzeichnung und Verschließung der als Pflanzkartoffeln geeigneten Ware

► Weitere Infomationen zu Anmeldung, Feldbesichtigung und Anerkennungsergebnissen bei Saatgut: http://www.lfl.bayern.de/ipz/saatgut/027629/index.php