Schematisch vereinfachter Ablauf der Anerkennungsverfahrens bei Pflanzgut
Beprobung
07, Septemberder Vermehrungsflächen durch LKP-Personal zur Untersuchung auf Kartoffelzystennematodenbefall nach Anweisung des Instituts für Pflanzenschutz der LfL im Vorjahr des Anbaus
Anmeldung
07, Septembergeeigneter Flächen bei der Anerkennungsstelle an der LfL
Feldbesichtigung
07, Septemberdes Aufwuchses von zur Anerkennung angemeldetem Pflanzgut (seit 2011) durch geschultes Personal des LKP und Dokumentation der Besichtigungsergebnisse auf Feldkarten plus zeitnahe EDV-Erfassung über das webbasierte Onlineportal „SaproKapro“
Probenahme
07, Septembervon Kartoffelknollen der feldanerkannten Flächen durch das Personal des LKP zur Virustestung und Untersuchung auf die Quarantänekrankheiten Bakterielle Ringfäule und Schleimkrankheit
Prüfung
07, Septemberder Kartoffelknollen auf äußere Mängel und Knollenkrankheiten nach §18 PflKartV durch geschulte Prüfer des LKP
und Überwachung der Kennzeichnung und Verschließung der als Pflanzkartoffeln geeigneten Ware
► Weitere Infomationen zu Anmeldung, Feldbesichtigung und Anerkennungsergebnissen bei Saatgut: http://www.lfl.bayern.de/ipz/saatgut/027629/index.php