Übertragene hoheitliche Aufgaben

Der Freistaat Bayern beauftragt seit 1974 das LKP mit der Durchführung hoheitlicher Aufgaben.

Unter der fachlichen Aufsicht der LfL als zuständiger Behörde auf Länderebene, führt das LKP die hoheitlichen Aufgaben im Saat- und Pflanzgutbereich durch.

Dazu gehören:

  • die Ziehung von Bodenproben zur Untersuchung auf Kartoffelnematodenbefall
  • die Durchführung der Feldbesichtigung und -anerkennung bei zertifiziertem Saat- und Pflanzgut
  • die Probenahme von Pflanzkartoffeln zur Untersuchung auf Bakterielle Ringfäule und Schleimkrankheit, sowie Virusbefall
  • die Prüfung der äußeren Beschaffenheit, Kennzeichnung und Verschließung von Pflanzgut
  • die Probenahme, Kennzeichnung und Verschließung bei Saatgut

Seit 01.07.2019 ist zur Kennzeichnung von Saat- und Pflanzgut nur noch die Verwendung von Etiketten mit einer amtlich zugeteilten Seriennummer zulässig. Die Vergabe der Kennbuchstaben und des laufenden Nummernkreises, sowie die Kontrolle der Verwendung von Kennzeichnungs- und Verschlussmaterial obliegen dem LKP.

Hochwertiges Saat- und Pflanzgut ist eine wichtige Voraussetzung für ein hohes Ertragsniveau und eine gute Produktqualität. Durch die amtliche Saatenanerkennung wird gewährleistet, dass nur Ware in den Verkehr gebracht wird, die die Mindestanforderungen bzgl. Reinheit, Gesundheitszustand, Keimfähigkeit, Fremdbesatz erfüllt. Das im folgenden dargestellte Anerkennungsverfahren sichert eine durchgängige Betreuung des Vermehrungsmaterials und dementsprechend die Qualität des Saat- bzw. Pflanzgutes über alle Stufen, also vom Anbau hin zur Aufbereitung bis hin zur Inverkehrbringung.