Schematisch vereinfachter Ablauf der Anerkennungsverfahrens von Saatgut

Anmeldung

25, April

geeigneter Flächen bei der Anerkennungsstelle an der LfL

Feldbesichtigung

25, April

des Aufwuchses von zur Anerkennung angemeldetem Saatgut (seit 2011)  durch geschultes Personal des LKP und Dokumentation der Besichtigungsergebnisse auf Feldkarten plus zeitnahe EDV-Erfassung über das webbasierte Onlineportal „SaproKapro“

Gewinnung einer repräsentativen Probe

25, April

aus dem aufbereiteten Erntegut (nach §11 SaatgutV) durch Mitarbeiter des LKP für die anschließende Beschaffenheitsprüfung an den Saatgutlaboren der LfL

Anerkennung der Saatgutpartie (Anerkennungsbescheid)

25, April

durch die Saatenanerkennung oder

Ablehnung (Aberkennungsbescheid)

25, April

Kennzeichnung und Verschließung des anerkannten Saatgutes

25, April

nach den Vorschriften der Saatgutverordnung und dessen lückenlose Dokumentation. Nur anerkanntes Saatgut darf in den Verkehr gebracht werden

► Weitere Infomationen zu Anmeldung, Feldbesichtigung und Anerkennungsergebnissen bei Saatgut: http://www.lfl.bayern.de/ipz/saatgut/027629/index.php