Schematisch vereinfachter Ablauf der Anerkennungsverfahrens von Saatgut
Anmeldung
07, Septembergeeigneter Flächen bei der Anerkennungsstelle an der LfL
Feldbesichtigung
07, Septemberdes Aufwuchses von zur Anerkennung angemeldetem Saatgut (seit 2011) durch geschultes Personal des LKP und Dokumentation der Besichtigungsergebnisse auf Feldkarten plus zeitnahe EDV-Erfassung über das webbasierte Onlineportal „SaproKapro“
Gewinnung einer repräsentativen Probe
07, Septemberaus dem aufbereiteten Erntegut (nach §11 SaatgutV) durch Mitarbeiter des LKP für die anschließende Beschaffenheitsprüfung an den Saatgutlaboren der LfL
Anerkennung der Saatgutpartie (Anerkennungsbescheid)
07, Septemberdurch die Saatenanerkennung oder
Ablehnung (Aberkennungsbescheid)
07, SeptemberKennzeichnung und Verschließung des anerkannten Saatgutes
07, Septembernach den Vorschriften der Saatgutverordnung und dessen lückenlose Dokumentation. Nur anerkanntes Saatgut darf in den Verkehr gebracht werden
► Weitere Infomationen zu Anmeldung, Feldbesichtigung und Anerkennungsergebnissen bei Saatgut: http://www.lfl.bayern.de/ipz/saatgut/027629/index.php