Schematisch vereinfachter Ablauf der Anerkennungsverfahrens von Saatgut
Anmeldung
25, Aprilgeeigneter Flächen bei der Anerkennungsstelle an der LfL
Feldbesichtigung
25, Aprildes Aufwuchses von zur Anerkennung angemeldetem Saatgut (seit 2011) durch geschultes Personal des LKP und Dokumentation der Besichtigungsergebnisse auf Feldkarten plus zeitnahe EDV-Erfassung über das webbasierte Onlineportal „SaproKapro“
Gewinnung einer repräsentativen Probe
25, Aprilaus dem aufbereiteten Erntegut (nach §11 SaatgutV) durch Mitarbeiter des LKP für die anschließende Beschaffenheitsprüfung an den Saatgutlaboren der LfL
Anerkennung der Saatgutpartie (Anerkennungsbescheid)
25, Aprildurch die Saatenanerkennung oder
Ablehnung (Aberkennungsbescheid)
25, AprilKennzeichnung und Verschließung des anerkannten Saatgutes
25, Aprilnach den Vorschriften der Saatgutverordnung und dessen lückenlose Dokumentation. Nur anerkanntes Saatgut darf in den Verkehr gebracht werden
► Weitere Infomationen zu Anmeldung, Feldbesichtigung und Anerkennungsergebnissen bei Saatgut: http://www.lfl.bayern.de/ipz/saatgut/027629/index.php