Die Erzeugung von Saatgut im Jahreslauf

Die Saatguterzeugung hat seinen Ausgangspunkt im Zuchtgarten der Pflanzenzüchter, die neue Sorten, Erhaltungssorten und das sog. Vorstufensaatgut bereitstellen. Dieses Vorstufensaatgut wird entweder vom Züchter oder von ausgewählten Vermehrern zu Basis-Saatgut weitervermehrt. Aus dieser Kategorie kann dann das Z-Pflanzgut erwachsen.

Der Vermehrer wählt bereits im Herbst des Vorjahres bzw. im Frühjahr des Erntejahres geeignete Flächen aus und meldet die Schläge bei der LfL an. Die Aussaat erfolgt bei Wintergetreide im Herbst, bei Sommerungen im Frühjahr.


Für die Feldbesichtigung von Getreide im Zeitraum April bis Juni gelten festgelegte Kriterien, nach denen der Feldbestand beurteilt wird (https://www.ag-akst.de/anerkennung-von-saat-und-pflanzgut-in-deutschland.html). Die Ergebnisse der Bewertung der Feldbestände notieren die Feldbegeher vor Ort auf ihren Feldkarten und anschließend tagesaktuell in ein Online Portal.


Sobald das Getreide erntereif ist, wird das Saatgut gedroschen und anschließend aufbereitet. Dabei dient der Windsichter zur Vorreinigung: Staub, Grannen, gebrochene Körner und Samen von Unkräutern werden abgeschieden. Durch die Siebreinigung mit Ober- und Untersieb sowie der Trieur werden unterschiedliche Korngrößen und Formen voneinander getrennt. Moderne Farbausleser übernehmen das Aussortieren der mit Fusarien oder mit Mutterkorn befallenen Körner.


Nach der ersten Aufbereitung und vor dem Beizen werden mehrere Stichproben entnommen, die eine repräsentative Mischprobe bilden. Von dieser wird mittels Probenteiler die repräsentative Probe gewonnen. Diese wird mit eindeutiger Identifikation zum Saatgutlabor der LfL eingeschickt, damit das Tausendkorngewicht, die Keimfähigkeit, die technische Reinheit und der Besatz ermittelt werden können.


Das Ergebnis ist maßgeblich ob es zu einer Anerkennung, die zum Anerkennungsbescheid durch die Saatenanerkennung führt, oder zur Ablehnung mit entsprechendem Aberkennungsbescheid kommt. Sollte die Erstprobe abgelehnt werden, kann eine Zweitprobe gezogen werden und nochmals zur Untersuchung vorgestellt werden.


Kennzeichnung und Verschließung nach der Saatgut-Verordnung

Bei Vorliegen des Anerkennungsbescheids wird das Saatgut je nach Bedarf gebeizt, in Big Bags oder in Säcke verpackt, ordnungsgemäß gekennzeichnet und in Verkehr gebracht.


Die Kennzeichnung des Saatgetreides erfolgt durch Amtliche Etiketten. Diese können direkt beim LKP bestellt werden. Jedes Etikett weist eine Seriennummer auf, die zur eindeutigen Identifikation der Ware beiträgt. → Link zum Formular Bestellung von Amtlichen Haftetiketten Saatgut


Hier sind aktuelle  Muster von Amtlichen Saatgutetiketten in den Kategorien Vorstufe, Basis und Zertifiziertes Saatgut der ersten Generation dargestellt:


Soll das Saatgut in ein Nicht-EU-Land verbracht werden, muss die Ware nach dem OECD-Verfahren gekennzeichnet und verschlossen werden.


Alle Vorgänge im Rahmen der amtlichen Anerkennung müssen laufend dokumentiert werden und damit rückverfolgbar sein. Dies ist absolut notwendig, damit der Vermehrer jederzeit die ordnungsgemäße Kennzeichnung und Verschließung des Saatgetreides gegenüber den amtlichen Stellen belegen kann.

Alle Vorgaben zu Probenahmen, Kennzeichnung mit amtlichen Etiketten und Verschließung mit amtlichem Verschlussmaterial werden in der Saatgut-Verordnung beschrieben, siehe dazu:

https://www.ag-akst.de/anerkennung-von-saat-und-pflanzgut-in-deutschland.html?file=files/PDF/PN_RL_Saatgut_05_2021.pdf.