Die Erzeugung von Pflanzgut im Jahreslauf

Der Prozess der Pflanzgutanerkennung beginnt mit der Ziehung von Bodenproben für die Untersuchung auf Kartoffelnematodenbefall. Unser geschultes Personal zieht im Vorjahr für den Anbau im Folgejahr nach einem von der LfL festgelegten Standard. Diese Bodenproben werden dann im Labor der LfL analysiert. Die Nematodenfreiheit ist Voraussetzung für den Anbau, fehlt eine aktuelle Nematodenuntersuchung, muss der Bestand abgelehnt werden und wird infolgedessen nicht feldbesichtigt.

Nach dem Legen der pflanzgutfähigen Kartoffeln auf den ausgewählten Flächen im Frühjahr, erfolgt dann von Ende Mai bis Juli zweimal die Feldbesichtigung der Bestände. Dabei werden u.a. hohe Maßstäbe an den Bestand angelegt, die die LKP-Feldbesichtiger zunächst in der Feldkarte erfassen und dann zeitnah in ein Onlineportal übertragen.


Anschließend erfolgt von Mitte August bis Oktober die Probenziehung von Knollen entweder im Feld oder im Lager durch unsere Probenehmer. Die Proben werden an den Laboren der LfL bzw. an einem externen Labor auf verschiedene Viruskrankheiten und auf die bakterielle Ringfäule und Schleimkrankheit untersucht.

Das Ergebnis dieser Untersuchungen entscheidet, ob es zu einem Ablehnungsbescheid kommt oder die Pflanzkartoffeln zur Plombierung kommen. Hierbei muss das zu beurteilende Pflanzgut gesetzlichen Bestimmungen genügen, die in der Pflanzkartoffel-Verordnung festgeschrieben sind. Die Ware, die ab dem zeitigen Frühjahr bis Mai plombiert wird, wird in der Regel für den heimischen Markt geordert. Dabei zieht der Probenehmer eine repräsentative Probe, deren Beurteilung dann im Pflanzkartoffel-Befund erfasst wird. Sind wiederum diese Kriterien auch erfüllt, erfolgt die Kennzeichnung und Verschließung des Pflanzgutes.


Link zur Aktuellen Probenehmerrichtlinie:

https://www.ag-akst.de/anerkennung-von-saat-und-pflanzgut-in-deutschland.html?file=files/PDF/PRK_Bundesfassung_Stand%20August%202021.pdf